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Hallensport bei Z88 nur in 2-G möglich

Liebe Vereinsmitglieder,

die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt heute in Kraft.

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Für unseren Sport in Sporthallen bedeutet das, das nur eine Teilnahem unter 2-G möglich ist. Das gleiche gilt auch für die Nutzung unserer Gastronomie.

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