Hallensport bei Z88 nur in 2-G möglich
Liebe Vereinsmitglieder,
die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt heute in Kraft.
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Für unseren Sport in Sporthallen bedeutet das, das nur eine Teilnahem unter 2-G möglich ist. Das gleiche gilt auch für die Nutzung unserer Gastronomie.
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